Beauftragung des öbv-Sachverstädigen

Beauftragung

Bei einem gerichtlichen Verfahren erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen durch das Gericht.

Die private Beauftragung erfolgt über einen Gutachtervertrag.

Dieser Vertrag beinhaltet die Festlegung der Fachfragen, Form und Art der Gutachtenerstattung, Fristsetzung zur Abgabe des Gutachtens, etc.

Privatgutachten werden nach dem erforderlichen Aufwand und den vereinbarten Kosten berechnet.

Der Auftraggeber trägt alle anfallenden Kosten, unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens.